Führerscheinklassen

  • Mofa

    Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 25 km/h bbH,
    Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor

  • AM

    a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
    bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
    bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

    b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
    Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

    c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
    Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
    bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
    bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

    d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
    Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
    bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
    bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
    Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

    Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
    Diese Altersstufe gilt nur für Deutschland.
    Bei Fahrten im Ausland liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.
    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
    Eingeschlossene Klasse: –

  • A 1

    a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³,
    Motorleistung max. 11 kW;
    Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

    b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
    und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
    und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
    Leistung bis max. 15 kW.

  • A 2

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
    Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

  • A

    a) Krafträder (auch mit Beiwagen)
    mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

    b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • B

    Kraftwagen bis 3,5 t zGM

    Mitführen von Anhängern:
    Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
    Sie müssen mindestens 18/175 Jahre alt sein.
    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
    Eingeschlossene Klassen: AM, L

  • BE

    Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

    Sie müssen mindestens 18/17,5 Jahre alt sein.
    Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
    Eingeschlossene Klasse: –

  • C 1

    LEICHTERE LKW

    Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
    über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
    Eingeschlossene Klasse:
    – (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

  • C 1 E

    LEICHTERE LASTZÜGE

    a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGM) mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
    b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGM) mit einem Anhänger über 3,5 t zGM.
    Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12 t.
    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
    Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

  • C

    SCHWERE LKW

    Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
    über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zGM.

    Sie müssen mindestens 21/185,6 Jahre alt sein.
    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
    Eingeschlossene Klasse: C1

  • CE

    SCHWERE LASTZÜGE

    Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM.
    Sie müssen mindestens 21/185 Jahre alt sein.
    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
    Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
    bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE


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